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Handyvertrag wechseln – das sollte man beachten

Handyvertrag wechseln – das sollte man beachten – Wer in einen neuen Handyvertrag wechseln will, muss meistens den alten Vertrag zuerst beenden und das kann je nach Anbieter durchaus einige Fallstricke bereit halten. Im besten Fall bleibt man bei einem Wechsel des Vertrags beim gleichen Anbieter und dann ist der Wechsel des Vertrages meistens recht einfach. Schwieriger wird es aber, wenn man zu einem neuen Anbieter wechselt. Was man beachten sollte und welche gesetzliche Regelungen man beachten muss (oder sich berufen kann) haben wir hier zusammen gestellt.

Bei wem muss man den Handyvertrag kündigen?

Viele Provider bietet keine eigenen Handytarife an und sind nur Vermittler. Das ist nicht ungewöhlich, sondern sogar eher die Regel, man findet diese Konstruktion beispielsweise bei Anbieter wie Sparhandy, Handyflash oder auch Modeo.

In diesen Fällen muss der Tarif nicht beim Vermittler gekündigt werden, bei dem man den Vertrag abgeschlossen hat, sondern direkt beim Anbieter des Tarifes. In der Regel ist dies das Unternehmen, das auch auf der monatlichen Rechnung steht. Dort findet man meistens auch die Adresse an die eine Kündigung zu richten ist.

Konkret sind es meist die Netzbetreiber Telekom, Vodafone oder O2, an die man eine Kündigung schicken muss. Es gibt aber auch Vertäge von Discountenr wie Congstar oder Blau – dann wäre die Kündigung an diese Unternehmen zu richten.

Wer sich unsicher ist, sollte auf die Vertragsunterlagen schauen, wer dort als Anbieter und Vertragspartner angegeben ist. Das ist dann auch der Ansprechpartner an den die Kündigung zu richten ist.

Wann muss man den Handyvertrag kündigen?

Für eine korrekte Kündigung sind theoretisch verschiede Fristen zu beachten. Es gibt die Mindestvertragslaufzeit und es gibt die Kündigungsfrist. Auf der anderen Seite kann man aber an sich immer kündigen. Der eigene Anbieter teilt dann mit, zu wann die Kündigung wirksam wird.

Wer allerdins verhindern will, dass sich der eigene Handyvertrag wirksam verlängert und man so unter Umständen ein weiteres Jahr den Vertrag bezahlen muss, sollte prüfen, bis wann eine Kündigung ausgesprochen weren muss, damit der Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann.

Der Gesetzgeber hat hier mittlerweile eine Neuerung beschlossen, die es Kunden einfacher macht, mit diesen Fristen umzugehen. So muss auf den monatlichen Rechnungen nun vermerkt werden, wann der Vertrag abläuft und auch, wann die Kündigungsfrist endet. Im §43 Telekommunikationsgesetzt heißt es dazu:


(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten müssen dem Verbraucher und auf Verlangen anderen Endnutzern im Vertrag in klarer, umfassender und leicht zugänglicher Form folgende Informationen zur Verfügung stellen:

7.die Vertragslaufzeit, einschließlich des Mindestumfangs und der Mindestdauer der Nutzung, die gegebenenfalls erforderlich sind, um Angebote im Rahmen von Werbemaßnahmen nutzen zu können,
8.die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Bezuges einzelner Dienste und des gesamten Vertragsverhältnisses, einschließlich der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel nach § 46, die Entgelte für die Übertragung von Nummern und anderen Teilnehmerkennungen sowie die bei Beendigung des Vertragsverhältnisses fälligen Entgelte einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen,

Auf diese Weise kann man mittlerweile in der Rechnung sehr schön sehen, bis wann man spätestens gekündigt haben muss. Danach kann man sich richten – es sollte allerdings nicht erst der letzte Tag für eine Kündigung genutzt werden, denn meistens benötigt eine Kündigung auch noch eine gewisse (Post-)Laufzeit um anzukommen.

Lohnt sich der Wechsel des Handyvertrages?

Mit einem neuen Handyvertrag bekommt man oft subventionierte neue Handys und Smartphones und oft sind die Konditionen bei neuen Verträgen etwas besser. So gibt es oft schnellere Tarife und/oder mehr Datenvolumen. Insgesamt lohnt sich daher ein Wechsel durchaus, aber man sollte im Einzelfall nachrechnen, ob es wieder ein Vertrag mit Handy sein muss oder aber eventuell auch ein Handyvertrag nur mit Simkarte billiger ist. Oft sinkt dann die monatliche Grundgebühr deutlich ab.

Leider kann man pauschal nicht sagen dass sich ein Wechsel immer lohnt oder nicht lohnt. Hier sollte man die eigenen Konditionen mit neuen Tarife auf dem Markt vergleichen und auf jeden Fall nachrechnen – nur so bekommt man einen wirklichen Überblick ob es billiger wird oder auch nicht. Teilweise helfen auch externe Test von Verträgen weiter um sicher zu stellen, dass man nach einem Wechsel nicht schlechter gestellt ist.

Kann man während der Laufzeit wechseln?

Prinzipiell ist der Wechsel während der Vertragslaufzeit nicht möglich, es sein denn es gibt außerordentliche Gründen, die es nicht mehr zumutbar machen, den Vertrag fortzusetzen. Das ist aber eher die Ausnahme und kommt daher eher selten vor. Gründe für eine außerodordentliche  Kündigung könnten sein:

  • Schlechter oder kein Empfang: Ist der Handyempfang dauerhaft schlecht und so gestört, dass man den Vertrag nicht sinnvoll nutzen kann, besteht das Recht auf eine Kündigung. Allerdings ist dies nicht so einfach nachzuweisen, denn es gibt keine Garantie, dass man direkt an einem bestimmten Punkt Empfang haben muss. Ein Kündigungsrecht kann aber in jedem Fall bestehen, wenn sich der Empfang verschlechtert, weil Sendemasten entfernt werden.
  • Fehlerhafte Abrechnung: Ist die Abrechnung der Mobilfunkleistungen wiederholt falsch, kann ein Kündigungsrecht bestehen. Die korrekte Abrechnung ist eine wichtige Pflicht des Anbieters, kommt er dieser nicht nach ist das ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Schlechter Kundenservice ist dagegen kein Grund für eine sofortige Kündigung.
  • Defekte Hardware: Bei einem Vertrag mit Handy (bei dem Handy und Tarf gekoppelt sind) kann eine defekte Hardware ein Sonderkündigungsrecht zur Folge haben, wenn das Gerät nicht repariert oder ausgetauscht wird. Schwieriger ist die Situation, wenn Tarif und Handy von unterschiedlichen Anbietern kommen und der Vertrag nur vermittelt wurde. Dann ist eine Kündigung leider nicht ganz so einfach möglich.
  • Keine oder falsche Portierung der Rufnummer: Möchte man seine alte Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter nehmen, ist das mittlerweile bei fast allen Handyverträgen möglich. Wenn dies allerdings scheitert, kann dies ein Kündigungsrecht zur Folge haben, wobei hier genau geschaut werden muss, warum die Portierung der Rufnummer nicht möglich war. Oft liegt hier auch ein Fehler beim alten Anbieter oder bei den Kundendaten.

Prinzipiell kann man aber natürlich immer beim eigenen Anbieter anfragen, ob ein Wechsel während der Laufzeit möglich ist und eventuell welche Bedingungen daran geknüpft sind. Der Anbieter kann einem solchen Wechsel aus Kulanz durchaus zustimmen, nur ein vertragsliches Recht zum Wechsel gibt es innerhalb der Laufzeit des Vertrages in der Regel nicht.

Video: Tipps zum Wechseln des Handyvertrags

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